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Datum
09.04.2020

Coronakrise: Steuern und Versicherung im Homeoffice

Es war eine der ersten Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie: Viele Arbeitgeber haben ihre Mitarbeiter dazu aufgefordert, ihre Arbeiten ab jetzt doch lieber daheim zu erledigen. Nach einer Umfrage des Digitalbranchenverbands Bitkom ist inzwischen beinahe jeder zweite Berufstätige an den heimischen Schreib- oder Küchentisch umgezogen – die einen komplett, die anderen zumindest zeitweise.

Homeoffice in Zeiten von Corona

Aber was gilt im Homeoffice eigentlich in Sachen Steuern und Unfallversicherung? Die wichtigsten Infos.

Lässt sich das Homeoffice von der Steuer absetzen?

Hier gibt es leider einen großen Haken: Ein heimisches Arbeitszimmer akzeptiert das Finanzamt nur dann, wenn es nahezu ausschließlich beruflich genutzt wird. Mit anderen Worten: Die provisorisch eingerichtete Arbeitsecke am Küchentisch, im Flur oder im Esszimmer zählt nicht. Eine Chance, das Arbeitszimmer abzusetzen, haben nach aktueller Rechtslage nur diejenigen, die ein richtiges Büro zu Hause eingerichtet haben oder zum Beispiel ihr Gästezimmer in ein reines Arbeitszimmer umwandeln können.

In diesen Fällen dürfen die Heimarbeiter die anteiligen Raumkosten in der Steuererklärung ansetzen, die in der Zeit der Nutzung entstehen. Das sind zum Beispiel die anteiligen Miet- oder Darlehenskosten oder die anteilige Stromrechnung. Unbegrenzt ist das möglich, wenn das Zimmer Mittelpunkt der gesamten Arbeit ist. Nach Einschätzung des Bundesverbands Lohnsteuerhilfevereine ist das erfüllt, wenn man gerade komplett oder ganz überwiegend zu Hause arbeitet. Wer dagegen auf Anweisung des Chefs zum Beispiel im Wechsel mit anderen Teams nur an manchen Tagen daheim bleibt, kann bis zu maximal 1.250 Euro absetzen.

Sind Änderungen beim Arbeitszimmerabzug geplant?

Es gibt inzwischen Forderungen, die „besondere Situation der Corona-Pandemie bei verstärktem Einsatz im Home-Office steuerlich zu berücksichtigen“. Die Vereinigte Lohnsteuerhilfe etwa hat vorgeschlagen, dass in diesem Jahr auch die tatsächlichen Kosten für eine Arbeitsecke anerkannt werden sollten. Eine entsprechende Änderung ist derzeit jedoch noch nicht in Sicht.

Kann der Heimarbeiter Arbeitsmittel steuerlich geltend machen?

Unabhängig davon, ob das Finanzamt das Arbeitszimmer anerkennt, kann der Arbeitnehmer die Arbeitsmittel von der Steuer absetzen, die er im Heimbüro nutzt. Darunter fallen etwa Druckerpapier, Büromaterialien, anteilige Telefon- oder Internetgebühren. Rausrechnen muss er dabei natürlich, was der Chef an Kosten übernimmt. Der kann seinen Arbeitnehmern zum Beispiel 20 Prozent der Monatsabrechnung für Telefon/Internet – maximal 20 Euro pro Monat – pauschal steuerfrei erstatten.

Auch Computer, Drucker oder Bürostühle, die der Mitarbeiter jetzt privat für die Arbeit zu Hause anschafft, sind Arbeitsmittel. Rechnungen bis zu 952 Euro kann der Mitarbeiter komplett einreichen. Teurere Geräte muss er über mehrere Jahre verteilen – Computerzubehör über drei Jahre, Möbel über 13 Jahre.

Ist der Mitarbeiter im Homeoffice unfallversichert?

Generell ja – allerdings nicht lückenlos. Sobald eine Aktion mehr privat als beruflich motiviert ist, fällt der Schutz nach aktueller Rechtsprechung weg. Aus Sicht des Bundessozialgerichts ist das etwa schon der Fall, wenn der Mitarbeiter zu Hause an den Kühlschrank oder ins Bad geht. Stürzt er dagegen auf dem Weg zum Drucker, ist das etwas anderes.

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