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Datum
07.10.2015

Ausstieg auf Zeit

Weltreise, Weiterbildung oder mehr Zeit mit der Familie verbringen: Immer mehr Menschen möchten mit einem Sabbatical eine längere Auszeit vom Job. Welche Varianten gibt es – und was gilt für die Finanzen?

Ausstieg auf Zeit
(DOC RABE Media)

Zwei oder drei Wochen Urlaub am Stück – das muss meistens reichen. Doch wie wäre es mit drei, sechs oder sogar zwölf Monaten? Sabbatical heißt das Zauberwort. Einer aktuellen Umfrage zufolge wünschen sich mehr als die Hälfte der Deutschen eine solche Job-Pause. Auch unter Führungskräften ist der Wunsch nach einem Sabbatical verbreitet. So träumen zwei Drittel der Manager davon, mehrere Monate ihrem Schreibtisch den Rücken zu kehren.

Wer sich für einige Monate oder länger aus dem Berufsleben zurückziehen will, etwa um die Welt zu bereisen, sollte sich gut vorbereiten. Vor allem in Sachen Sozialabgaben, Versicherungen und Finanzen sind zahlreiche Fragen zu klären. Wichtige Fragen und Antworten:

Welche Varianten des Sabbaticals sind üblich?

Es gibt verschiedene Arbeitszeit- und Lohnmodelle für die Gestaltung eines Sabbaticals. Vorteilhaft ist es, wenn der Mitarbeiter sich seine Auszeit im Vorfeld über einen befristeten Lohnverzicht oder über Arbeitszeitkonten (etwa durch Überstunden oder ungenutzte Urlaubstage) angespart hat. Dann bekommt er auch während der Auszeit zumindest einen Teil seines Gehalts weiterhin ausgezahlt. Da die Beschäftigung während des Sabbaticals nicht unterbrochen wird, laufen zudem die Beiträge zur gesetzlichen Renten-, Pflege- und Krankenversicherung weiter. Somit bleibt der entsprechende Versicherungsschutz bestehen.

Was passiert, wenn ich für meine Auszeit unbezahlten Urlaub nehmen muss?

Während eines unbezahlten Urlaubs ruht das Arbeitsverhältnis. Das bedeutet, es gibt in dieser Zeit weder Gehalt noch die entsprechende Übernahme der Sozialversicherungsbeiträge durch den Arbeitgeber. Dauert die Auszeit länger als einen Monat, muss sich der Arbeitnehmer selbst um seine Sozialversicherung kümmern. Bei der gesetzlichen Rentenversicherung gibt es beispielsweise die Möglichkeit, über die Monate der Auszeit weiterhin freiwillig einzuzahlen. Der Mindestbeitrag liegt laut Angaben der Deutschen Rentenversicherung bei 85 Euro im Monat. Außerdem sollte mit dem Arbeitgeber vertraglich geregelt werden, was beispielsweise aus Beiträgen zur betrieblichen Altersvorsorge und anderen freiwilligen Leistungen des Unternehmens wird.

Worauf ist bei der Krankenversicherung zu achten, vor allem auf Weltreise?

Wer ein unbezahltes Sabbatical nimmt, muss seine Krankenversicherung komplett aus eigener Tasche fortführen. Speziell bei längeren Reisen sollte eine zusätzliche Auslandskrankenversicherung abgeschlossen werden – vor allem, wenn man gesetzlich versichert ist. „Außerhalb der EU steht der Reisende unter Umständen völlig ohne Krankenversicherungsschutz da und muss im Ernstfall sämtliche Behandlungskosten selber tragen“, sagt Clemens Keller, Leiter Krankenversicherung bei MLP. Demgegenüber genießen Privatversicherte je nach Tarif auch im Ausland generell umfangreicheren Schutz als gesetzlich Krankenversicherte. „Je nach Dauer des Sabbaticals kann sich allerdings auch die Umstellung auf eine so genannte Anwartschaftsversicherung unter Hinzunahme einer Auslandskrankenversicherung lohnen“, so Clemens Keller. „Die bisherige private Versicherung ruht währenddessen.“

Genereller Vorteil: Auslandskrankenversicherungen tragen in der Regel nicht nur die Behandlungskosten vor Ort, sondern auch die Kosten für einen eventuell notwendigen Rücktransport nach Hause. Bei der Auswahl der passenden Zusatzversicherung für längere Auslandsaufenthalte ist Beratung wichtig – viele der üblichen Versicherungsprodukte gelten nur für Reisen bis zu acht Wochen am Stück. „Wer im Rahmen eines Sabbaticals mehrere Monate unterwegs ist, braucht speziellen Schutz“, rät Clemens Keller.

Welche Zusatzversicherungen sind außerdem sinnvoll?

Reisende, die zwischen 45 und 60 Tagen im Jahr unterwegs sind und Wertsachen mitnehmen, sollten über eine Gepäckversicherung nachdenken. Diese Police ersetzt den Wert, wenn das Reisegepäck gestohlen oder beschädigt wird. „Auch hier lohnt der Vergleich verschiedener Tarife“, sagt Michael Schwarz, Leiter Sachversicherungen bei MLP. Auf Unfall-, Haftpflicht- oder Rechtschutzpolicen, die speziell an eine Reise gekoppelt sind, können Aussteiger auf Zeit dagegen verzichten. Denn: „Gegen solche Risiken sollte man ohnehin – unabhängig von Reiseplänen – das ganze Jahr abgesichert sein“, so Schwarz. „Unsere Kundenberater prüfen vorab, ob der vorhandene Schutz auch im Ausland gilt – und inwiefern individuelle Anpassungen Sinn ergeben.“ Wichtiger Hinweis: Wer länger als drei Monate am Stück unterwegs ist, muss dies auch seiner Hausrat- und Wohngebäudeversicherung melden. Hier ist dann ein Risikozuschlag für vorübergehend unbewohnte Gebäude möglich.

Und was gilt für die Reisekasse?

Besonders wer längere Zeit in verschiedenen Ländern und sogar auf verschiedenen Kontinenten mit unterschiedlichen Währungen unterwegs ist, benötigt die richtigen Karten, um überall liquide zu bleiben. Geeignet sind neben den so genannten Maestro- oder V Pay-Girocards (ehemals EC-Karten) vor allem Kreditkarten. Bevor es ins Ausland geht, sollten Reisende bei ihrer Bank die Einsetzbarkeit der Karten bei Geldautomaten und Supermärkten prüfen. Dabei ist es wichtig, mögliche Gebühren und Auszahlungslimits für die Länder auf der Reiseroute zu erfragen. So vermeiden vor allem Globetrotter böse Überraschungen vor Ort. Mit einigen Kreditkarten, etwa von MLP, lässt sich weltweit an fast allen Geldautomaten kostenfrei Bargeld abheben.

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